Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen
Bodennutzung
Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen
Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und
Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource. Die Bodenbearbeitung
hat unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu
erfolgen. Sie muss folgende Kriterien erfüllen:
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Bekämpfung von Unkraut, Krankheitserregern und Schädlingen. Für
die Schaffung einer von Reststoffen freien Ackerfläche ist der Pflug ein
geeignetes Bearbeitungsgerät
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Bodenschonung und Bodenschutz. Konservierende Verfahren sind
dabei von Vorteil
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Winterroggen im konventionellen (links) und
konservierenden (rechts) Anbau |
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Quelle: Prof. Dr. Frank Ellmer, Universität zu Berlin
Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät, Institut für
Pflanzenbauwissenschaften, Fachgebiet Acker- und Pflanzenbau ) |
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Mulchsaat “mit Saatbettbereitung” ist auf langsam erwärmbaren
Böden, bei dicht lagerndem Saathorizont oder in weniger erosionsgefährdeten
Lagen zu bevorzugen.
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Mulchsaat “ohne Saatbettbereitung” setzt günstigen
Bodenzustand, brüchigen und gut abgetrockneten Pflanzenmulch sowie besonderes
Know-How insbesondere im Pflanzenschutz und entsprechende Mulchsaattechnik
vorraus und ist besonders in erosionsgefährdeten Lagen vorrangig
anzuwenden.
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